Vollstationäre Pflege
Für eine kontinuierliche Betreuung kann der Pflegebedürftige langfristig in unserem Alten- und Seniorenheim aufgenommen werden.
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Das können wir für Sie und Ihre
Angehörigen tun
Für viele pflegende Angehörige ist die Entscheidung, ihr pflegebedürftiges Familienmitglied in ein Alten- und Seniorenheim zu geben, nicht einfach. Einerseits möchten sie ihren Angehörigen nicht im Stich lassen und in ein Pflegeheim „abgeben“, andererseits können sie die Pflege zum Beispiel aufgrund fehlender Barrierefreiheit im eigenen Haus nicht mehr leisten. Auch das Vereinen der Pflege des Pflegebedürftigen und dem Familienleben ist oft ganz und gar nicht einfach. Es ist wichtig, dass Sie als pflegender Angehöriger auch an sich denken und auf sich aufpassen. Sehen Sie daher die Möglichkeit der stationären Langzeitpflege auch positiv – Sie können Ihren Angehörigen immer besuchen und fortan gezielt schöne Zeiten fernab der Pflege zusammen verbringen.
Aber was ist eigentlich vollstationäre Pflege?
Langfristige Lösung zur Entlastung und Erhaltung pflegerischer Versorgung
Anfangs sind pflegende Angehörige sehr motiviert, wollen dem Pflegebedürftigen bestmöglich helfen und solange es geht, zu Hause pflegen. Nach einiger Zeit tritt jedoch bei Vielen das Gefühl auf, den Aufgaben langfristig nicht gewachsen zu sein und auch anderen Verpflichtungen wie Haushalt und Familie nicht mehr nachkommen zu können.
Letzten Endes sind Ermüdung und Überforderung der Grund warum Einige mit der Pflege des Betroffenen zu Hause abbrechen. Diese Entscheidung ist oft dicht gefolgt von schlechtem Gewissen und Schuldgefühlen, da man den Anspruch an sich selbst nicht in die Realität umsetzen konnte. In Fällen, in denen die Pflege zu Hause nicht möglich ist oder für Wohnformen wie das „Betreute Wohnen“ oder Alten-WGs die Selbstbestimmtheit fehlt und die Lösung langfristig sein sollte, kann der Pflegebedürftige in einem Alten- und Seniorenheim (allgemein auch Pflegeheim) aufgenommen werden.
Vollstationäre Pflege im Brigittenheim Pegnitz
Wenn Sie auf der Suche nach einem langfristigen Pflegeplatz für Ihren Angehörigen sind, sollte die Auswahl in Ruhe getroffen werden. Begehen Sie unsere Einrichtung in Pegnitz vorher und machen Sie sich ein Bild von den Räumlichkeiten und der Atmosphäre. Sie werden bemerken, dass bei uns alle Bewohner und Bewohnerinnen unter Berücksichtigung und Achtung ihrer Selbstbestimmung und Würde gepflegt, betreut und versorgt werden. Wir versuchen die noch vorhandenen Fähigkeiten und Ressourcen unserer Bewohner und Bewohnerinnen zu erhalten, zu fördern und gezielt einzusetzen. Als Grundlage dazu dient die individuelle Biografie eines jeden Einzelnen. Wir passen den Bedarf der pflegerischen Versorgung und die Betreuung laufend an die veränderten Bedürfnisse und Gewohnheiten der Pflegebedürftigen an.
Durch die Schaffung einer sinnvollen Tagesstruktur geben wir unseren Bewohnern Geborgenheit und Sicherheit im Alltag.
Genau dafür fühlen sich alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im evangelischen Brigittenheim verantwortlich, denn wer im Brigittenheim Pegnitz wohnt, wünscht sich ein würdevolles Altern.
Wichtige Fragen zur vollstationären Pflege
Warum sollte ich die vollstationäre Pflege in Anspruch nehmen?
Die vollstationäre Pflege macht in folgenden Szenarios Sinn:
- Wenn längerfristig eine Versorgung eines Pflegebedürftigen gewährleistet sein soll
- Wenn häusliche Pflege aus diversen Gründen nicht (mehr) möglich ist
- Wenn ein vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) bestätigter Pflegegrad vorliegt. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es?
Dem Pflegebedürftigen muss von seiner Pflegekasse bestätigt werden, dass eine Pflegebedürftigkeit in Form eines Pflegegrades vorliegt. Um Zuschüsse der Pflegeversicherung zu erhalten, muss der zu Pflegende außerdem in den letzten 10 Jahren vor der Antragstellung entweder mindestens zwei Jahre als Mitglied versichert oder nach § 25 familienversichert gewesen sein. Versicherungszeiten aus der privaten Pflegeversicherung werden nach 26 Abs. 2 SGB XI bei der Ermittlung der nach Satz 1 erforderlichen Vorversicherungszeit mit berücksichtigt.
Welche Qualitätssicherungen gibt es im Brigittenheim Pegnitz?
Die Qualitätsziele für unsere Einrichtung werden durch unser Leitbild, die gesetzlichen Vorgaben und die Anforderungen des Marktes geprägt. Dabei sind wir stets offen für die Umsetzung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse. Damit eine optimale Qualität sichergestellt ist, wird die Einrichtung regelmäßig vom FQA (Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht) und vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) anhand von festgelegten Prüfkriterien geprüft.